Zeitplan und Umsetzung der E-Rechnungspflicht 2025
Die E-Rechnungspflicht wird in drei Phasen n Deutschland eingeführt:
- Ab Januar 2025: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Dies erfordert eine Anpassung der bestehenden Systeme und Prozesse, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
- Ab Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ausschließlich elektronische Rechnungen ausstellen. Diese Phase erfordert eine umfassende Umstellung sowohl bei der Erstellung als auch beim Versand von Rechnungen.
- Ab Januar 2028: Die Verpflichtung zur Ausstellung ausschließlich elektronischer Rechnungen gilt für alle Unternehmen, auch für KMUs mit einem Umsatz von bis zu 800.000 Euro. Dies erweitert den Anwendungsbereich der E-Rechnungspflicht auf alle Unternehmensgrößen.